Neues zur Förderung gewerblicher eCargobikes in BaWü

Die Kaufprämie für gewerbliche eCargobikes in Baden-Württemberg wird im Herbst Regelförderung. Die Antragszahlen steigen. Ein Projekt „Zero-Emission Cargo-Bike for Smart Cities“ erhält zusätzlich 1 Mio. €. Es geht um Fahrzeuge ab Klasse L1E, die rechtlich keine Fahrräder mehr sind. 

Die Pressestelle des grün geführten Ministeriums für Verkehr in Stuttgart antwortete mir Anfang August zur Weiterentwicklung der Kaufprämie für gewerbliche eCargobikes:

Landesverkehrsminister Winfried Hermann ist großer Cargobike-Unterstützer

[D]ie Förderung von E-Lastenrädern im gewerblichen Einsatz ist derzeit weiterhin unter Einzelfallprüfung möglich. Grundsätzlich kann die Förderung nur an Antragsberechtigte mit Sitz in Baden-Württemberg erfolgen. Die Veröffentlichung der aktualisierten Förderbedingungen wird voraussichtlich im Herbst 2017 erfolgen. Die Förderung ist Teil der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität. Gefördert werden 50 % der Gesamtkosten, maximal 2.000 € je E-Lastenrad. Bisher sind rund 30 Anträge eingegangen, Tendenz steigend.

Ende 2016 wurde die Kaufprämie mit Einzelfallprüfung eingeführt. Die Informationen zur Antragstellung gibt es hier auf der Seite des Ministeriums für Verkehr.

[Hinweis: Überblick Kaufprämien für Cargobikes in Deutschland, Österreich und der Schweiz]

Zur Vorgeschichte der Kaufprämie in Baden-Württemberg hatte ich bereits in meinem Beitrag Landesinitiative Elektromobilität BaWü: 1 Mio Euro für eCargobikes berichtet. Allerdings wies mich die Pressestelle des Ministeriums für Verkehr auf einen Trugschluss hin:

Die Summe von 1 Mio. € für „Zero-Emission Cargo-Bike for Smart Cities“ bezieht sich nicht auf die Förderung von E-Lastenrädern durch das Ministerium für Verkehr.

Was sich hinter dem Vorhaben Zero-Emission Cargo-Bike for Smart Cities im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität verbirgt konnte mir anschließend die Pressestelle des CDU-geführten Stuttgarter Wirtschaftsministeriums (WM) beantworten:

In einem vom WM geförderten und sehr erfolgreichen Verbundforschungsprojekt wurde von der Universität Ulm gemeinsam mit drei KMUs ein allradgetriebener Zweiradantrieb (Leichtkraftrad) entwickelt. Basierend darauf soll nun ein smartes, also vernetztes und digitalisiertes, rein elektrisches und damit emissionsfreies Lastenradkonzept (mind. L1E-Klasse) für Städte entwickelt, aufgebaut und in neuen Geschäftsmodellen in den Anwendungsfeldern Sharing, Lieferdienste, Betriebshöfe, Werksverkehre und Paketzusteller/Kuriere demonstriert und erprobt werden. Hierzu wird neben einer vernetzten und kommunikationsfähigen Steuerung auch eine effiziente, schnell-ladefähige Batterie für Zweiräder entwickelt und in einem neuartigen Lastenradkonzept umgesetzt. Projektpartner sollen das DLR FK in Stuttgart und die Universität Ulm sein. Weiterhin sollen die Industriepartner aus dem bisherigen Verbundforschungsprojekt sowie ggf. weitere Partner eingebunden werden.

Da mich der Zusatz „mind. L1E-Klasse“ bei einem „Lastenradkonzept“ verwunderte habe ich nachgefragt:

Logistiker VeloCARRIER fährt Radkutsche Musketiere mit 250 Watt Nenndauerleistung.

Wieso werden E-Lastenfahrräder der Klasse Pedelec 25 in dem Verbundforschungsprojekt nicht bedacht, obwohl es gerade in Baden-Württemberg relevante Hersteller dieser E-Lastenfahrräder gibt und sich in der KEP-Branche immer mehr Unternehmen ganz gezielt für diesen Fahrzeugtyp als Transportalternative in Innenstädten interessieren?

Antwort:

[I]n der von Ihnen genannten Klasse hat der Forschungsverbund keinen relevanten Forschungsbedarf mehr gesehen (zumal es hier auch schon eine große Marktdurchdringung gibt).

Postmaster Light von IEV aus Dänemark mit 1000 Watt Nenndauerleistung.

Ein interessantes Lastenradkonzept könnte das Förderprojekt trotzdem werden. Denn eCargobikes mit S-Pedelec-Antrieb (Unterstützung bis 45kmh, Fahrzeugklasse L1E-A) oder Modelle mit Tretunterstützung bis 25 kmh aber bis zu 1000 Watt Nenndauerleistung (L1E-B) können wichtige Lösungen für besonders schnelle bzw. schwere Transporte sein. Doch bis zu welcher Motorisierung handelt es sich noch um ein „Lastenradkonzept“? Wenn das Projekt „Zero-Emission Cargo-Bike for Smart Cities“ wie angekündigt auf einem allradgetriebenem Leichtkraftrad (Höchstgeschwindigkeit über 45 kmh, Nenndauerleistung bis zu 11.000 Watt) basiert: Ist das dann noch ein „Lastenradkonzept“?


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