grafik lastenrad förderung

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt - landesweite Förderung

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

    • Förderung
    • Die Antragstellung ist jeweils in der Zeit vom 15.03. – 31.03. und vom 15.09. – 30.09. möglich. Eine Förderung kann beantragt werden von: - Gemeinden, die gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Bezeichnung „Stadt“ tragen dürfen; - Gemeinden, die im Pendlerraum einer Stadt des Landes Sachsen-Anhalt liegen; - Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts; - öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe; - öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen; - Verbände, Zweckverbände und Vereine sowie - Gesellschaften der Kommunen. Privatpersonen können keine Förderung beantragen!
    • Von wem
    • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
    • Dauer
    • 30.09.26

aktuell keine

Sachsen-Anhalt - kommunale Förderung

aktuell keine

Bundesweite Förderung

Bundesumweltministerium / BAFA

    • Förderung
    • Bis 2 500€ für gewerbliche Lastenräder und Anhänger mit E-Antrieb (Pedelec 25), Mietkauf förderbar, Leasing nicht, kumulierbar mit Förderung von Bundesländern und Kommunen, sofern letztere das zulassen
    • Dauer
    • Bis 30.06.2027

Du hast einen Aktualisierungshinweis?

Für Updates zu neuen Kaufprämien abonniere gern unseren Newsletter. Hinweise zu bestehenden oder fehlenden Kaufprämien kannst du uns über das folgende Formular mitteilen.

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.