Sicherheit & Recht

Sicherheit & Recht

Es gibt (bisher) keine statistische Erfassung von Unfällen mit Cargobikes und nur wenige Berichte über schwere Unfälle. Viele fühlen sich im Straßenverkehr auf einem Lastenrad dagegen sicherer als auf einem klassischen Fahrrad. Wahrscheinlich, weil Cargobikes wegen ihrer Größe und Auffälligkeit von KfZ-Fahrer:innen besser gesehen und respektiert werden.

Cargobike auf dem Prüfstand. Bild: EFBE

Sicherheit ist eine besonders wichtige Frage natürlich beim Kindertransport. Aber auch wenn beim gewerblichen Einsatz der Arbeitsschutz ins Spiel kommt. Wie sicher das Lastenrad-Fahren ist hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören eine ausreichend breite Radverkehrsinfrastruktur und eine Reduktion des KfZ-Verkehrs.

Aber auch Lastenräder selber müssen sicher sein. Deswegen gibt es seit 2020 eine DIN-Norm mit „Anforderungen und Prüfverfahren“ für Lastenräder. Am Europäischen Komitee für Normung (CEN) ist auch eine europäische EN-Norm für Cargobikes in Arbeit – cargobike.jetzt sitzt als Beobachter der European Cycle Logistics Federation mit am Tisch.

Und schließlich liegt es an den Lastenrad-Fahrenden, auf den sicheren Zustand ihres Rades zu achten (regelmäßige Wartung!), verantwortungsvoll zu fahren, Kinder gut anzuschnallen bzw. Ladung richtig zu sichern.

Rechtliches

Rechtlich gesehen sind Lastenräder und E-Lastenräder in der gesamten EU führerschein- und versicherungsfreie Fahrräder – wenn sie maximal einen Pedelec25-Antrieb haben. Das heißt, die elektrische Tretunterstützung muss bei 25 kmh abriegeln und darf 250 Watt Nenndauerleistung nicht überschreiten.

In Deutschland gibt es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darüber hinaus keine feste Gewichtsbegrenzung für Fahrräder. Die maximal zulässige Breite entspricht der von vergleichbaren Kraftfahrzeugen: 1 Meter bei einspurigen Fahrrädern und 2 Meter (je nach Rechtsauslegung auch 2,55 Meter) bei mehrspurigen Fahrrädern.

Als Fahrräder genießen Lastenräder und E-Lastenräder alle in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Rechte des Fahrrads. Sie dürfen auf Radwegen und durch freigegebene Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und Grünanlagen fahren, am Fahrbahnrand und auf dem Gehweg parken sowie Personen jeden Alters transportieren. Darüber hinaus gibt es seit 2020 in der StVO ein eigenes Lastenrad-Symbol, mit dem zum Beispiel Parkplätze und Ladezonen speziell für Lastenräder ausgeschildert werden können.

Jenseits der Fahrradkategorie befinden sich S-Pedelec Cargobikes mit E-Unterstützung bis 45 kmh. Und E-Lastenräder, deren Motor zwar bei 25 kmh abriegelt aber 250 Watt Nenndauerleistung überschreitet.

Zum Rechtsrahmen für Lastenräder gehört auch das Produktsicherheitsgesetz, das für alle Produkte Prüf- und Haftungspflichten der Hersteller regelt. Für Fahrräder mit E-Antrieb ist dabei in ganz Europa eine CE-Kennzeichnung verpflichtend. Damit erklärt der Hersteller die Einhaltung von EU-Sicherheitsbestimmungen für Maschinen und elektromagnetische Verträglichkeit.

Bei der gewerblichen Nutzung von Lastenrädern kommt der Arbeitsschutz als weiterer Rechtsrahmen für Cargobikes hinzu. Er verpflichtet Arbeitgeber zu prüfen und sicherzustellen, dass vom Lastenrad keine Gefährdung für seine Angestellten ausgeht.

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