Vergesst Zuladung – auf die Nutzlast kommt es bei Cargobikes an!

foto lastenrad zuladung nutzlast gesamtgewicht

Wie viel kann ich auf einem Cargobike transportieren? Eine zentrale Frage! Doch der Wert Zuladung schafft mehr Verwirrung als Klarheit. Nutzlast ist der eindeutigere Wert.

Ein Beispiel:

Ein Hersteller gibt für ein Cargobike ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 200 Kilogramm an. Das Modell hat ein Leergewicht von 40 Kilogramm. Das Fahrergewicht beträgt 60 kg. Dann bleiben 100 kg für weitere Zuladung. Beträgt das Fahrergewicht allerdings 110 kg dann sinkt die mögliche weitere Zuladung auf 50 kg, also die Hälfte. Ein erheblicher Unterschied!

Die Nutzlast des Cargobikes bleibt dagegen in beiden Fällen unverändert bei 160 kg.

In der Werbung und auf Produktblättern von Cargobikes wird jedoch oft ein fixer Wert für Zuladung kommuniziert. Denn das ist, was die Käufer*innen wissen wollen. Weil der Wert der Zuladung aber variabel ist und außerdem noch unterschiedlich interpretiert werden kann kommt es regelmäßig zu falschen Vorstellungen und Verwirrungen über die Gewichtsangaben bei Cargobikes.

Hier der Versuch eines klärenden Überblicks:

Leergewicht

Die DIN Norm 79010 für Lastenräder definiert Leergewicht als „Gewicht des Lastenrads mit serienmäßiger Ausrüstung (entsprechend der Herstellerbeschreibung) für den üblichen Betrieb“.

Die serienmäßige Ausstattung wird bei vielen Modellen (zum Glück!) jedoch immer variabler, um auf individuelle Kundenwünsche einzugehen. Dementsprechend variabel ist auch das Leergewicht vieler Cargobike-Modelle.

Vor allem bei größeren Cargobikes für den gewerblichen Einsatz stellt sich auch die Frage, welche Ausstattung zum Leergewicht gehört und welche nicht. Hier lohnt ein Blick in die Definition für Kraftfahrzeuge in der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, […]), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 [gemeint sind hier zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge] zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Quelle: §42 StVZO

Im Rahmen der EU-Typengenehmigung gibt es für Autos bzw. Kraftfahrzeuge eine äquivalente europäische Definition.

Eine solch präzise Definition des Leergewichts für Cargobikes fehlt bisher. Sie könnte zum Beispiel in der europäischen EN Norm für Cargobikes erfolgen, an der eine Arbeitsgruppe des Europäischen Komitees für Standardisierung arbeitet.

Nicht hilfreich für die Allgemeinverständlichkeit des Begriffs Leergewicht ist, dass bei Autos und Vans ein durchschnittliches Fahrergewicht von 75 kg zum Leergewicht dazu gehört. Das wäre bei Cargobikes natürlich unsinnig. Denn bei Autos und Vans ist das Fahrergewicht nur ein Bruchteil des Leergewichts. Bei Cargobikes ist das Fahrergewicht aber meist deutlich größer als das Leergewicht. Entsprechend stark würden Abweichungen von einem Durchschnittswert von 75 kg ins Gewicht fallen – siehe Ausgangsbeispiel oben.

Maximal zulässiges Gesamtgewicht

Das Gesamtgewicht oder die Gesamtmasse eines Fahrzeugs bezeichnet das Gewicht, das ein Fahrzeug inklusive aller Transportlast auf die Straße bringt:

Gesamtgewicht = Leergewicht + Zusatzausstattung + Fahrergewicht + weitere Zuladung (inklusive Anhänger ohne Auflaufbremse)

Das Gesamtgewicht ist ein variabler Wert je nach aktueller Beladung und Fahrer*in.

Das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs ist dagegen ein fixer Wert, der vom Hersteller festgelegt werden muss. Es bezeichnet das oben definierte Gesamtgewicht, das aus sicherheitstechnischen oder rechtlichen Gründen nicht überschritten werden darf.

Ist ein Cargobike-Modell in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten (zum Beispiel mit Bremsen unterschiedlicher Bremskraft) verfügbar, wird der Hersteller für diese unter Umständen ein unterschiedliches zulässige Gesamtgewicht angeben.

Eigentlich sollte die Angabe eines zulässigen Gesamtgewichts eine einfache Übung sein. Und doch gibt es immer wieder Cargobikes mit falscher oder fehlender Angabe zum zulässigen Gesamtgewicht. Das liegt auch an der allgegenwärtigen aber irreführenden Verwendung des Begriffs Zuladung. So heißt es in der Wikipedia-Definition für Kraftfahrzeuge wie in der DIN-Norm für Lastenräder, das zulässige Gesamtgewicht bezeichne die „Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung“.

Zwar definiert die DIN-Norm die Zuladung eindeutig als „Summe aus Gewicht des Fahrers und Gewicht der geladenen Güter/Personen“. Im Alltagssprachgebrauch gehört der oder die Fahrer*in aber nicht zur Zuladung. Unter Zuladung wird allgemein verstanden, was ich außer mir selbst auf ein Cargobike draufpacken kann. Da hilft die schönste Definition in einer DIN-Norm herzlich wenig.

Zusätzlich zum maximal zulässigen Gesamtgewicht gibt es bei Kraftfahrzeugen noch die maximale Achslast (siehe § 34 StVZO). Die Achslast bezeichnet die Gewichtsbelastung einzelner Achsen eines Fahrzeugs. Die maximal zulässige Achslast kann pro Achse unterschiedlich sein.

Auch bei Cargobikes könnte die Angabe maximaler Achslasten teilweise hilfreich sein. Denn die Gewichtsbelastung bzw. -belastbarkeit der vorderen und hinteren Achse kann je nach Modell und Beladung ganz unterschiedlich sein. Üblich ist die Angabe maximaler Achslasten bei Cargobikes aber bisher nicht.

Nutzlast

Die Definition von Nutzlast auf Wikipedia lautet:

Nutzlast (englisch payload) ist die Last, die ein Transportmittel […] aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse erreicht ist.

Auf ein Cargobike übertragen heißt das:

Nutzlast = Fahrer*innengewicht + mögliche weitere Zuladung

Oder alternativ:

Nutzlast = maximal zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht

Die Nutzlast eines Cargobikes ist damit ein fixer Wert, der sich aus dem fixen zulässigen Gesamtgewicht und dem fixen Leergewicht des Modells in einer spezifischen Ausstattung ergibt. Der Begriff Last macht es zudem deutlicher als der Begriff Zuladung, dass das Fahrergewicht dazugehört.

Beides zusammen macht Nutzlast zum verlässlicheren Wert, um anzugeben, wie viel ein Cargobike transportieren kann. Für den alltäglichen Sprachgebrauch eindeutiger wäre die Angabe der Nutzlast mit einem Zusatz

Nutzlast (inkl. Fahrergewicht)

Noch besser zum Verständnis ist eine ergänzende graphische Darstellung. Die Seite des Woodi – Das Lastenrad zum selbst bauen zeigt wie das ganz einfach umsetzbar ist. Hier die Grafik zu einem Cargobike mit 204 kg zulässigem Gesamtgewicht, 30 kg Leergewicht und der daraus resultierenden Nutzlast von 174 kg.

[Der folgende Absatz wurde am 1. April 2021 nachträglich ergänzt]

Doch auch mit der Nutzlast ist es nicht ganz so einfach. Denn es gilt ihre Verteilung auf dem Cargobike zu beachten. Wie beim zulässigen Gesamtgewicht die maximalen Achslasten eine wichtige Ergänzung sind (siehe oben) so gilt es bei der Nutzlast die maximale Gewichtsbelastung der Lastaufnahmepunkte zu beachten. Das gilt für das Fahrergewicht auf dem Sattel, die einzelnen Transportflächen, Sitzbänke, Gepäckträger und die Anhängerkupplung.

Zuladung

Trotz aller beschriebenen Probleme, die der Begriff Zuladung bei Cargobikes mit sich bringt: Zuladung wird ein zentraler Begriff bleiben, um die Transportkapazität von Cargobikes zu beschreiben. Zu mächtig ist der Begriff im alltäglichen Sprachgebrauch.

Doch wie lässt sich die entstehende Verwirrung durch den unklaren Begriff Zuladung reduzieren? Am besten mit einem Zusatz. Beträgt die Nutzlast eines Cargobikes 150 kg dann wäre die Angabe

Zuladung = 75 kg (bei 75 kg Fahrergewicht)

absolut korrekt. Doch wer auch immer das Produktblatt oder den Webauftritt des Modells gestaltet wird mit großer Sicherheit fragen: Können wir das nicht einfacher und knackiger formulieren?

Resümee

Hilfreich wäre ein eindeutiger Branchenstandard für Gewichtsangaben bei Cargobikes. Am besten gleich auf europäischer Ebene. Die entstehende EN-Norm für Cargobikes wäre zumindest mittelfristig der richtige Rahmen.


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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