Wohin mit dem Lastenrad?

Lastenrad Parken Fahrradbügel

Ein Erfurter Projekt arbeitet an Empfehlungen zum Lastenrad-Parken. In Berlin können Standorte vorgeschlagen werden.

Für viele ist es eine leidige Frage: „Wohin mit dem Lastenrad?“ Denn während der Autoparkplatz* vor der Haustür oft als Menschenrecht gilt mangelt es vielerorts in Städten an sicheren und ebenerdig erreichbaren Abstellmöglichkeiten für Cargobikes.

Lastenrad Parken am Fahrbahnrand

Ein E-Lastenrad für 3.000  – 6.000 Euro dauerhaft am Fahrbahnrad abstellen? An einem Laternenpfahl auf dem Bürgersteig anschließen? Das 40 Kilogramm schwere Rad jeden Morgen eine Treppe hoch oder runter tragen? Das überzeugt meistens nicht!

Projekt ALADIN

Ein Forschungsprojekt aus Erfurt will nun Empfehlungen für „nutzerfreundliche Abstellanlagen“ für Cargobikes entwickelt. Das Projekt ALADIN ist am Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt angesiedelt. Es wird bis September 2021 vom Bundesverkehrsministerium aus Mitteln des Nationalen Radverkehrsplans 2020 gefördert.

Die Projektseite www.wohin-mit-dem-lastenrad.de betont zwei wichtige Perspektiven auf Cargobike-Abstellanlagen:

Einmal die Perspektive der funktional-praktischen Aspekte der Verkehrsplanung – wie die Bedarfsermittlung, die Umwidmung von Stellplätzen oder Nutzungsregelungen. Zum anderen die ästhetischen Aspekte der Gestaltung von Abstellanlagen, damit sich die Anlagen in das Straßenbild einfügen. Zentraler Punkt der Untersuchung ist die stadtgestalterische Integration von Abstellanlagen im öffentlichen Raum.

Begleitet wird ALADIN von einem Projektbeirat, zu dem auch cargobike.jetzt gehört. Beim ersten digitalen Beiratstreffen gab es eine spannende Diskussion über eine weitere Perspektive. Unbestritten haben Cargobikes andere Anforderungen an Abstellanlagen als das klassische Fahrrad. Aber wo braucht es tatsächlich separate Abstellanlagen speziell für Cargobikes und wo wären mehr Abstellmöglichkeiten, die für alle Fahrradtypen nutzbar sind die bessere Lösung? ALADIN wird bis September 2021 sicher interessante Antworten liefern!

Kommunen bereits aktiv

Solange wollen viele Kommunen nicht warten. Unter anderem in Köln, Münster, Lüneburg und Marburg wurden bereits spezielle Cargobike-Abstellanlagen auf zuvor von Autos genutzten Parkflächen eingerichtet. Eine wichtige Grundlage bildet dabei die neue Beschilderungsmöglichkeit durch die StVO-Reform seit April 2020. In Berlin gibt es bereits seit Dezember 2019 einen offiziellen Regelplan für Cargobike-Parkflächen. Als erster hatte der Bezirk Neukölln fünf entsprechende Parkflächen eingerichtet.

Lastenrad Parkplätze Berlin

Am 26. Oktober 2020 hat jetzt das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf per Pressemitteilung dazu aufgerufen, Standorte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf vorzuschlagen:

Es können künftig an allen Straßen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, also auch an entsprechenden Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen, speziell für Lastenräder konzipierte Bügel auf gesicherten Parkplatzflächen aufgestellt werden. Da das Ziel der Lastenfahrrad-Parkplatzflächen eine Förderung des nachhaltigen Verkehrs ist, sollen dafür keine Fußverkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Stattdessen ist vorgesehen, dass eine Lastenfahrrad-Parkplatzfläche einen Kfz-Stellplatz* ersetzt.

Bis zum 31. März 2021 können Standorte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unter mein.berlin.de vorgeschlagen werden.

Weitere Beiträge über Cargobike-Parken


* Oft wird voreilig von Auto- und Kfz-Stellplätzen gesprochen. Dabei sieht die deutsche StVO vor, dass am Fahrbahnrand – ganz ohne extra-Ausschilderung – auch Fahrräder parken dürfen. Der Versuch des Bundesverkehrsministeriums, das Parkrecht von Fahrrädern am Fahrbahnrand im Zuge der StVO-Reform abzuschaffen oder auf Cargobikes einzuschränken ist Anfang 2020 am Bundesrat gescheitert.


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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