Auf dem letzten Dieselgipfel im November hatte die Bundesregierung eine Förderung von gewerblich genutzten Cargobikes angekündigt. Jetzt gibt es erste Details.
Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, teilte die Pressestelle des Bundesumweltministeriums (BMUB) am 16. Januar 2018 auf Anfrage von cargobike.jetzt mit.
Update aus BMUB-Pressestelle vom 14. Februar 2018: „Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen, der Umweltausschuss des Bundestages berät kommenden Mittwoch, 21. Februar, letztmalig über den Förderrichtlinien-Zusatz für gewerbliche Schwerlasträder. Nach der Zustimmung dort könnte die Förderrichtlinie zu Cargobikes wie auch zu den anderen Produkten der Kleinserien-Richtlinie bereits am 1. März 2018 in Kraft treten. Darüber werden wir in einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit informieren, parallel wird die Förderrichtlinie mit dem Zusatz zu gewerblichen Schwerlasträdern auf unserer Homepage veröffentlicht.“
Allerdings geht aus der Antwort hervor, dass eine Bundesförderung nur für „elektrisch angetriebene Schwerlasträder für gewerbliche Anwendungen“ geplant ist. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung der förderfähigen Cargobike-Modelle gegenüber der ersten Ankündigung. Bei der Vorstellung des Aktionsprogramm für saubere Luft auf dem Dieselgipfel am 28. November war noch allgemeiner von „gewerblich genutzten Lastenrädern“ die Rede (siehe cargobike.jetzt-Beitrag vom Dezember).
Die Förderung soll innerhalb der Nationalen Klimaschutz-Initiative über die Kleinserien-Richtlinie abgewickelt werden. Diese wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und fördert ab 1. März 2018 die Anschaffung unter anderem von Kleinwasserkraftwerken und Geräten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser. Die Höhe der Kaufprämie variiert je nach Produkt zwischen 20 und 40 Prozent. Auch der Kreis der jeweils Antragsberechtigten ist jeweils unterschiedlich.
Welche genauen Förderkonditionen für große eCargobikes innerhalb der Kleinserien-Richtlinie geplant sind wollte das BMUB wegen der andauernden Ressortabstimmung nicht beantworten. „Noch nicht entschieden“ sei,
- ob die Bundesförderung für große eCargobikes ebenfalls ab 1. März in Kraft tritt oder erst später,
- wie Schwerlasträder von anderen Cargobikes abgegrenzt werden,
- welches finanzielle Gesamtvolumen zur Verfügung steht.
Allerdings ist online bereits eine Ankündigung zu finden, in der förderungswürdige Schwerlasträder genauer definiert werden: „Mindest-Transportvolumen 1 m3 / Mindest-Transportgewicht 100 kg“.
Wie auch immer die Kaufprämie des Bundes für große eCargobikes im Detail ausfallen wird, sie ist
- ein wichtiges politisches Signal: Erstmalig erhalten auch Fahrräder und nicht nur E-Autos eine Kaufprämie. Damit wird die Radverkehrsförderung und speziell das Cargobike politisch aufgewertet in der Debatte über geeignete Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
- ein wichtiger ökonomischer Anreiz: Die Nachfrage nach den technisch anspruchsvollen aber bisher in kleinen Stückzahlen produzierten und deswegen teuren Schwerlasträdern dürfte steigen. Das ermöglicht Investitionen der meist kleinen Hersteller und mittelfristig Skaleneffekte und niedrigere Preise dank größerer Stückzahlen.
- viel zu kurz gegriffen: Die Einschränkung auf große eCargobikes ignoriert das wesentlich größere Potential für die Luftreinhaltung, das in der Förderung der ganzen Bandbreite von Cargobikes liegen würde. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt München und weitere Kommunen zahlen bereits Kaufprämien für gewerblich genutzte Cargobikes – teilweise auch für privat genutzte oder nicht-motorisierte Modelle und für Lastenanhänger. Auf die eigenartige Idee einer Begrenzung auf Cargobikes mit besonders großer Zuladung ist bisher noch niemand gekommen.
Derweil berichtet die Süddeutsche Zeitung von einem Eklat innerhalb der Expertenrunden, die auf dem ersten Dieselgipfel der Bundesregierung eingerichtet wurden. Zitat eines Teilnehmers: „Was in den Expertengruppen bislang an angeblichen Lösungen auf dem Tisch liegt, wird Fahrverbote sicher nicht verhindern.“
Am 22. Februar fällt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil über die Zulässigkeit von Dieselfahrverboten. Bereits am 30. Januar ist die Bundesregierung laut Süddeutscher Zeitung zum Rapport nach Brüssel bestellt. Die EU-Kommission verlangt überzeugende Maßnahmen gegen Überschreitungen der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe. Sie kann andernfalls Strafzahlungen gegen die Bundesrepublik verhängen.
Der Druck ist also groß. Je früher sich die amtierende und die zukünftige Bundesregierung zu einer entschlossenen Verlagerung von Kfz-Verkehr in Städten auf ÖPNV und Fahrräder durchringt, desto geringer der politische, ökonomische und gesundheitliche Schaden. Cargobikes aller Größen werden dabei im Wirtschaftsverkehr wie in der privaten Nutzung eine wichtige Rolle spielen müssen.