Bundesweite Kaufprämie für gewerbliche E-Lastenräder wird ausgeweitet

Lastenrad Handwerker Kaufprämie

Ab 1. März 2021 gibt es 25 Prozent Kaufprämie für alle gewerblichen E-Lastenräder in Deutschland. Auch Mikrodepots von Radlogistik-Unternehmen werden gefördert.

Das Bundesumweltministerium weitet die Förderung gewerblicher E-Lastenräder aus. Ab 1. März erhalten gewerbliche E-Lastenräder und E-Anhänger mit einer Nutzlast ab 120 kg eine Kaufprämie von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro. Die Nutzlast umfasst das Fahrer*innen-Gewicht.

[Update vom 18.2.2021: Ausgeschlossen von der Förderung bleiben neben Rikschas, das Leasing und Cargobikes für Sharing-Systeme, die sich vorwiegend an private Nutzer*innen richten. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen und freiberuflich Tätigen auch Vereine und Verbände.]

Die Kaufprämie kann beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und läuft bis Februar 2024. Sie löst die bisherige Kaufprämie für Schwerlasträder ab, die Ende Februar 2021 ausläuft.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte auf Nachfrage von cargobike.jetzt:

Diese Förderung im ‚obersten Segment‘ der Lastenfahrräder [Schwerlasträder] wurde bisher gut angenommen. Bis zum Ende des Jahres 2020 wurden Förderungen für rund 1.200 Räder bewilligt. Im Lauf der Förderung hat sich gezeigt, dass es auch unterhalb des Schwerlastsegments eine Nachfrage nach Förderung gab, denn es mussten auch viele solche Anträge abgelehnt werden.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen verschiedener Kommunen und Bundesländer mit ähnlichen Förderungen erwartet das BMU gegenüber der bisherigen Förderung eine wesentliche Zunahme der Anzahl an Förderanträgen. Die Förderung ist für weitere drei Jahre vorgesehen und sie erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Sprecher des Bundesumweltministeriums am 15.2.2021 gegenüber cargobike.jetzt

Neue Förderung für Radlogistik

Zusätzlich fördert das Bundesumweltministerium zukünftig auch Unternehmen, die Mikro-Depots für die urbane Logistik mit Lastenrädern (-> Radlogistik) errichten:

Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 15. Februar 2021
Bild: Ralf Rühmeier

Die Förderhöhe für Unternehmen beträgt hier bis zu 40 Prozent. Damit ergänzt die neue BMU-Förderung das Förderprogramm Städtische Logistik des Bundesverkehrsministeriums, das sich nur an Kommunen richtet.

Die heutige Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums mit der Ankündigung von beiden Förderprogrammen ist am Ende des Beitrags dokumentiert.

Private Cargobikes weiter ohne bundesweite Kaufprämie

Weiter unbeantwortet bleibt die Frage, wieso die Bundesregierung – anders als in Österreich und anders als bei E-Autos – keine Kaufprämie für private Cargobikes einführen will. Verkehrs- und umweltpolitisch macht das keinen Sinn. Und wieso erhalten Besserverdienende 5.000 bis 6.000 Euro Steuergeld für den Kauf eines E-Autos aber autofreie Geringverdienende bekommen keinen einzigen Cent für ein E-Lastenrad?

Privatpersonen sind beim Kauf eines Lastenrads in Deutschland weiterhin auf einen Flickenteppich meist temporärer Förderprogramme von Ländern und Kommunen angewiesen. Gleiches gilt für die Förderung gewerblicher Cargobikes ohne E-Antrieb. Eine Übersicht bietet der Kaufprämien-Überblick.

Weiter aktuell: Kampagne für eine Gleichstellung bei der Elektromobilitätsförderung


Dokumentation

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15.02.2021 | Pressemitteilung Nr. 023/21 | Nationale Klimaschutzinitiative

Neue BMU-Förderung für E-Lastenräder und Mikro-Depots sorgt für sauberere Luft und mehr Klimaschutz im Verkehr

Neue Förderrichtlinie tritt am 1. März in Kraft

Das Bundesumweltministerium fördert künftig Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder. Die neuen attraktiven Förderbedingungen treten zum 1. März 2021 in Kraft und helfen Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik. Der innerstädtische Verkehr soll dadurch entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Lastenräder und Mikro-Depots können in der Logistik sowie im Alltagsverkehr dazu einen Beitrag leisten. Die Förderprogramme richten sich z.B. an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.

Mikro-Depot-Richtlinie

Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung „auf der letzten Meile“ emissionsfrei erfolgt. Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagsort zum Endkunden verstanden. Von der Förderung profitieren können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ausdrücklich erwünscht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren anhand definierter Kriterien werden förderfähige Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen (https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/mikro-depots). Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

E-Lastenrad-Richtlinie

Der Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten nimmt zu, nicht zuletzt durch den Boom des Online-Handels und das nicht erst in Zeiten der Pandemie. Deutschlandweit werden jährlich rund drei Milliarden Pakete ausgeliefert, mehr als zehn Millionen Sendungen pro Werktag. Viele Lieferfahrzeuge parken Geh- und Radwege zu und verursachen eine zunehmende Luftbelastung durch Abgasemissionen. Eine Möglichkeit, den Lieferverkehr auf der letzten Meile umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, ist der Einsatz von Cargo-Bikes. Die Räder verursachen keine Schadstoffemissionen und kaum Störungen des Verkehrs.

Das BMU fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E‑Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder bzw. -anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Von der Förderung profitieren können Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Handwerk oder Pflege, wie beispielsweise Klempner und Hebammen, die in der Innenstadt unterwegs sind und dabei Werkzeug oder Medizinkoffer dabeihaben. Gerade im städtischen Bereich bieten diese Räder auf der „letzten Meile“ eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren LKW.

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative: www.klimaschutz.de

Weitere Informationen zu den Richtlinien: https://www.klimaschutz.de/klimafreundliche-logistik


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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