So will die Bundesregierung Cargobikes fördern: NRVP 3.0 unter der Lupe

foto nrvp 3.0 nationaler radverkehrsplan

Cargobikes sind ein erfreulicher Schwerpunkt im neuen Nationalen Radverkehrsplan NRVP 3.0 der Bundesregierung. Ein konkretes Ziel wurde allerdings wieder kassiert.

Heute wird der NRVP 3.0 auf dem Nationalen Radverkehrskongress von Bundesverkehrsminister Scheuer vorgestellt. Letzte Woche hat das Bundeskabinett den 80 seitigen Masterplan für ihre Radverkehrsförderung beschlossen. Und dieser Plan hat es in sich. Auch die Fahrradverbände sind begeistert. Sie merken aber an: Nicht auf schöne Worte, auf die Umsetzung kommt es an!

Lastenräder bilden im neuen NRVP einen Schwerpunkt mit einem eigenen Leitziel: „Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad“. Die Förderung privater Lastenrad-Nutzung wird leider weniger prominent behandelt. Aber in fast allen Kapiteln des NRVP werden Lastenräder mitbedacht.

NRVP 3.0 unter der Lupe

Hier eine Auflistung der relevanten Cargobike-Themen aus dem NRVP. Per Mausklick geht es zur Dokumentation der Textstellen und kleinen Kommentaren unten im Beitrag.

So weit, so umfassend und ambitioniert!

Allerdings: Im Mai 2019 hatte Bundesverkehrsminister Scheuer bereits das Motto „Urbaner Lastenverkehr wird Radverkehr“ als ein Leitziel des NRVP 3.0 angekündigt:

Experten schätzen, dass 20 Prozent des Lieferverkehrs per Rad abgewickelt werden kann. Das sollte unser Ziel sein. Das heißt z.B. Platz für Lastenräder. Die Kommunen können aber auch Verteilzentren einrichten, von denen aus die letzte Meile zum Kunden per Lastenfahrrad gefahren wird.

BMVI-Pressemitteilung, 13.5.2019: „Scheuer: Ich werde den Radverkehr deutlich stärken

Das kassierte 20-Prozent-Ziel

Das prominent vom Minister verkündete 20-Prozent-Ziel für Lastenrad-Lieferverkehr findet sich allerdings nicht mehr im finalen NRVP 3.0. Das macht skeptisch. Denn ohne konkret messbare Zielvorgaben und ohne einen entsprechenden Aktionsplan droht der großartigste NRVP folgenlos zu bleiben.

Der nun abgelöste NRVP 2020 sollte bundesweit den Anteil des Radverkehrs an allen Wegestrecken von 2008 bis 2020 von 10 auf 15 Prozent steigern. Erreicht wurden 11 Prozent. Eine Blamage für die Radverkehrsförderung des Bundes! Deswegen ist eine so konkrete Zielvorgaben wie das 20-Prozent-Ziel beim Lieferverkehr wohl wieder kassiert worden.

Bei aller Freude über die großartigen Inhalte des NRVP 3.0 gilt deswegen: Die Verkehrswende ist kein politischer Selbstläufer. Sie muss tagtäglich gegen die Autolobby auf allen Ebenen erstritten werden. Dafür brauchen wir starke Fahrradverbände. Deswegen: Mitglied werden bei ADFC, BVZF, Changing Cities, RLVD, VCD, VSF, ZIV – gerade im Wahljahr 2021!


Update: Nach heutiger Vorstellung des NRVP auf dem Nationalen Radverkehrskongress spricht Bundesverkehrsminister Scheuer in einer Diskussionsrunde von 30 Prozent aller Lieferungen in Städten, die mit Lastenrädern zugestellt werden könnten – halten wir ihn beim Wort!

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Ausschnitt aus Video des Bundesverkehrsministerium: 1:20:16 – 1:20:34

Editorische Notiz: cargobike.jetzt hat den Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) bei der Sitzung des NRVP-Dialogforums zum Thema „(Urbaner) Lastenverkehr“ im Bundesverkehrsministerium vertreten.


Dokumentation

Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Stand April 2021

Auszüge zur Cargobike-Förderung, mit ergänzenden Kommentaren von cargobike.jetzt

Download im Original

Vision für mehr, besseren und sicheren Radverkehr

Einladende Infrastrukturen, lebenswerte öffentliche Räume, innovative Mobilitätsangebote, ein entspanntes Miteinander im Verkehr und eine Offenheit der Politik für Radverkehr: So werden Fahrrad, Lastenrad und Pedelec selbstverständlich in der täglichen privaten und geschäftlichen Mobilität. Konkret verdoppeln sich die gefahrenen Kilometer per Rad bis 2030 im Vergleich zu 2017 durch deutlich mehr und längere Wege

Kapitel „Fahrradland Deutschland 2030“, S. 9

Die Fahrradwirtschaft im Wachstumstrend

Lasten- und Transportfahrräder sind ein zunehmend wichtiger Teil der Fahrradflotte. 2020 wurden rund 103.000 verkauft, davon 78.000 mit elektrischem Antrieb.34 Circa 70 Kommunen in Deutschland boten im Jahr 2021 Kaufprämien-Programme für private und gewerbliche Lastenräder.35

34 ZIV (2021): a. a. O. [ZIV (2021): Wirtschaftspressekonferenz am 10. März 2021 in Berlin. Zahlen – Daten – Fakten zum Fahrradmarkt in Deutschland 2020.]
35 Cargobike.jetzt (2021). Online: Kaufprämien-Überblick, zuletzt abgerufen am: 19.03.2021.

Kapitel „Großes Potenzial: Die Ausgangssituation“, Seite 15

Danke für die Fußnote @BMVI! Wann kommt die bundesweite Kaufprämie für private Cargobikes? Fördert #CargobikesStattPlugInHybride!

Leitziel: Lasten- und Wirtschaftsverkehr wird Radverkehr

Lastenräder sowie konventionelle Fahrräder und Pedelecs gewinnen im lokalen Lasten- und Wirtschaftsverkehr an Bedeutung. Die Vorgabe eines klaren rechtlichen Rahmens sowie die Unterstützung neuer Logistikkonzepte binden Fahrräder in die logistischen Prozesse ein.

Kapitel „Die Vision realisieren: Mehr, besserer und sicherer Radverkehr“, S. 20

Frage @BMVI: Wieso gibt’s zum privaten Lasten- oder Kindertransport kein Leitziel?

Rechtsrahmen für mehr Innovation im Radverkehr

Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und das Radwegebenutzungsrecht außerorts für S-Pedelecs. […]

Rechtsrahmen für die kommerzielle Radnutzung stärken! Der Bund prüft eine Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder. Er befürwortet die Bemühungen der Verbände, europäisch einheitliche Normen für Aufbauten und digitale Schnittstellen zu schaffen.

Kapitel Fahrrrad & Politik, S. 24

Arbeitsgruppen zum Thema Standardisierung gibt es bereits beim Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) und der European Cargo Bike Expert Group von Cycling Industries Europe.

Einladende Infrastruktur

Die relevanten technischen Regelwerke zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur werden den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst. […] Sie berücksichtigen auch die Anforderungen von Spezialrädern wie z. B. Lastenrädern. […]

Zukünftig werden mehr Menschen Rad fahren. Das muss beim Neu- und Umbau von Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden. Ebenso muss der Standard auch Spezialrädern – insbesondere Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhängern – bezüglich Breite, Geschwindigkeit und Fahrdynamik genügen.

Kapitel Fahrrrad & Infrastruktur, S. 37

Schön, dass an vielen Stellen Lastenräder, Fahrräder mit Anhänger, andere Fahrradtypen mit größeren Abmessungen und der steigende Radverkehr insgesamt gemeinsam Erwähnung finden! Das Platzproblem bei der Radverkehrsinfrastruktur ist kein Lastenradproblem.

Gut zugängliche und zielortnahe Fahrradabstellmöglichkeiten

Radfahrenden stehen an ihren Zielen und Wohnungen gut zugängliche und komfortable Fahrradabstellplätze in ausreichender Menge zur Verfügung. Zunehmenden Anforderungen von Lasten- und Spezialrädern wird Rechnung getragen. […]

In integrierte Stadtentwicklungskonzepte eingebundene kommunale Fahrradstellplatzkonzepte berücksichtigen vorausschauend die steigende und sich verändernde Nachfrage sowie die besonderen (Platz-)Anforderungen von Spezialrädern, vor allem von Lastenrädern. […]

Fahrradabstellanlagen, die zur Nutzung einladen
… sind zielnah platziert, stadtgestalterisch verträglich sowie gut und barrierefrei zugänglich
…. bieten einen guten Halt der Fahrräder und ermöglichen das Anschließen des Fahrradrahmen
…. verfügen an Orten mit längeren Abstellzeiten über eine Überdachung als Witterungsschutz
…. ermöglichen einen sicheren Betrieb und eine einfache Reinigung
…. sind ausreichend dimensioniert und entsprechen anteilig auch den Platzanforderungen von Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhängern.

Kapitel Fahrrrad & Infrastruktur, S. 39, 40, 41

Auch hier ist schön, dass eine Formulierung im Sinne inklusiver Parkmöglichkeiten anstatt explizit separater Lastenrad-Parkmöglichkeiten gewählt wurde.

Fahrradmitnahme in Zügen verbessern

Fahrräder sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich mitgenommen werden können, sofern dies bauartbedingt möglich ist. […]

Fahrradmitnahmemöglichkeiten ausweiten und harmonisieren! Der Bund setzt sich dafür ein, Fahrradmitnahmemöglichkeiten im Fernverkehr auszubauen. Die Aufgabenträger machen Vorgaben zur Fahrradmitnahme, wenn Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben werden. Sie regeln die Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Fahrradmitnahme in Schienenfahrzeugen vergleichbar und machen diese attraktiv und transparent. […]

Die Deutsche Bahn unterstützt die Fahrradmitnahme in Zügen – auch von Spezialrädern. Dafür baut sie Bahnhöfe barrierefrei aus, insbesondere mit Rampen und Aufzügen.

Kapitel Fahrrad & Infrastruktur, S. 42

Sehr schön! Das 2019 eingeführte pauschale Mitnahmeverbot für Cargobikes im DB-Fernverkehr und die von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund völlig unterschiedlichen Regelungen zur Cargobike-Mitnahme im Schienennahverkehr sind ein völlig unnötiges Ärgernis.

Innovationen voranbringen!

Bund, Länder und Kommunen fördern Modellprojekte sowie Innovationshubs. Mit diesen werden digitale Dienstleistungen erprobt und Prototypen – insbesondere von Spezialrädern – entwickelt.

Kapitel Fahrrad & Wirtschaft, S. 54

Leitziel: Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad

Fahrräder sind im gewerblichen Verkehr vielseitig einsetzbar, z. B. im Handwerk, für Transport- und Paketdienstleistungen, für die Pharma- und Gastronomielogistik oder für Service- und Werksverkehre. Insbesondere (E-)Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern erweitern das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten enorm. Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Generell spielen im gewerblichen Verkehr ein schnelles Vorankommen und zielortnahes Abstellen der Fahrräder eine große Rolle. Es braucht eine barrierefreie und gut ausgebaute Infrastruktur. Nur so kann sich das gewerblich genutzte Fahrrad auf kurzen Distanzen zu einer schnellen und wirtschaftlichen und gleichzeitig stadtverträglichen Alternative zum Kraftfahrzeug etablieren. Lastenräder müssen konfliktfrei und verträglich mit schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden eingesetzt werden – auch auf einer gut ausgebauten Infrastruktur. Eine Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen von Lastenrädern erscheint nötig. […]

Fahrradland Deutschland 2030

Der urbane Wirtschaftsverkehr wird durch den vermehrten Einsatz von gewerblich genutzten Fahrrädern stadtverträglicher und klimaschonender. Die öffentliche Hand und die Unternehmen bauen die erforderlichen Strukturen weiter aus.

Fahrräder sind bei gewerblichen und behördlichen Lasten- und Wirtschaftsverkehren als alternative Verkehrsmittel verbreitet. Kurier-, Express- sowie Paketdienste (KEP) nutzen verstärkt Lastenräder. Logistikunternehmen binden diese gezielt in die Lieferketten ein.

Kapitel Fahrrad & Wirtschaft, S. 60

Den breiten gewerblichen Einsatz von Fahrrädern fördern!

Bund und Länder stellen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten und Bürgschaften zur Verfügung, um gewerbliche Flottenlösungen aufzubauen. Bund, Länder und Kommunen bauen ihre Förderprogramme und -maßnahmen für den Kauf von Lastenrädern aus.

Kapitel Fahrrad & Wirtschaft, S. 60

Wir sind gespannt wann die bundesweite Kaufprämie auch für private Cargobikes kommt!

Innovationen für den gewerblichen Radverkehr!

Für die gewerbliche Nutzung wird eine große Vielfalt an Fahrradtypen benötigt. Der Bund schafft daher im Rahmen der Forschungsförderung Anreize für die Fahrradindustrie, um gewerblich einsetzbare Fahrräder weiterzuentwickeln.

Mit gutem Beispiel vorangehen!

Behörden und öffentliche Unternehmen schreiben Transportfahrten nach Möglichkeit vermehrt als Lasten-/Fahrradfahrten aus. Zudem fördern sie die Nutzung des Fahrrads für Dienstfahrten mit Anreizmodellen, schaffen Dienstradflotten an und nutzen verstärkt Lastenrad-Sharing-Angebote.

Die Stadt Leipzig hat es bei der Ausschreibung ihres eigenen Botendienstes vorgemacht. Im August 2020 wurde dieser von einem Radlogistik-Unternehmen übernommen. Wie läuft eigentlich der Postaustausch innerhalb und zwischen den Bundesministerien in Berlin? Stellt Verkehrsminister Scheuer sein Schwerlastrad dafür zur Verfügung?

Potenziale von Fahrrädern nutzen!

Fahrräder ermöglichen es, einen Teil der Liefer- und Wirtschaftsverkehre vor allem in städtischen Kerngebieten und Fußgängerzonen stadtverträglich zu gestalten. Die Kommunen unterstützen deren Einsatz, z. B. über die Regulierung von Zufahrtsberechtigungen für Fahrräder.

Gleichzeitig braucht es mehr Zugangsbeschränkungen für KfZ-Verkehr. Der Poller ist noch immer das effektivste Mittel der Verkehrswende!

Logistikflächen für Fahrräder bereitstellen!

Kommunen und KEP-Dienste gestalten gemeinsam urbane Logistikkonzepte wie Mikrodepots, mobile Mikrodepots oder City-Hubs. So schaffen sie optimale Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lastenrädern. Die Kommunen erleichtern die Einrichtung von Logistikflächen im öffentlichen Raum, die durch mehrere Dienstleistungsunternehmen nutzbar sind. Sie berücksichtigen deren Bedarf frühzeitig bei der Flächennutzungs- und der integrierten Stadtentwicklungsplanung. Bund und Länder ändern das Baurecht, wo erforderlich, und fördern Mikrodepots. Die Kommunen passen ihre Satzungen unter Berücksichtigung der lokalen Erfordernisse an.

Leider wird weder hier noch an anderer Stelle auf das Innovationsprogramm Logistik 2030 der Bundesregierung verwiesen. Wäre es nicht gut die beiden Programme zu verzahnen? Oder braucht es als nächstes einen eigenen Aktionsplan Radlogistik der Bundesregierung, um die verschiedenen Enden des Themas zusammenzubinden?

Änderung von Landesbaurecht und kommunalen Satzungen: Ein spannendes Thema für die 2. Nationale Radlogistik-Konferenz, die vom Land Hessen wie kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird.

Für sichere Lastenradnutzung werben!

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Fachverbände bieten Beratungen zum betrieblichen Einsatz und zu Fördermöglichkeiten von Lastenrädern an. Sie ermöglichen Fahrtests für potenzielle gewerbliche Kunden. Der Bund prüft verpflichtende Schulungen für das gewerbliche Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften. Dabei arbeitet er eng mit den Verbänden zusammen. So soll die sichere und möglichst konfliktfreie Nutzung von Lastenrädern im gewerblichen Einsatz sichergestellt werden.

Gegen sinnvolle und europäisch abgestimmte Regulierung „von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften“ im Dialog mit betroffenen Verbänden ist nichts einzuwenden. Der (zum Glück am Bundesrat gescheiterte) Versuch, das Parkrecht von Fahrrädern am Fahrbahnrand aus der StVO zu streichen und der zwischenzeitlich kursierte Vorschlag von 1m maximaler Breite und 250 kg maximalem Gesamtgewicht hat in der Radlogistik-Branche jedoch zu Skepsis gegenüber Regulierungsvorschlägen geführt.

Lastenräder wettbewerbsfähig machen!

Der Bund prüft die Regelung zur Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und schränkt diese gegebenenfalls ein. Ein Radwegebenutzungsrecht für Lastenräder bleibt erhalten – in Abhängigkeit von Maßen und Eigenschaften. Der Bund und die Verbände setzen sich dafür ein, europäisch einheitliche Normen für Lastenräder zu schaffen, z. B. für Wechselcontainer, digitale Schnittstellen und Softwarelösungen.

Hier wird der zuvor kursierte Vorschlag von 1m maximaler Breite und 250 kg maximalem Gesamtgewicht für Cargobikes nicht wiederholt.

Lastenrad-Sharing ausweiten!

Länder und Kommunen fördern die Anschaffung von Lastenrädern zur gemeinschaftlichen gewerblichen sowie privaten Nutzung.

Und der Bund fördert Cargobike Sharing nicht?

Lastenräder und Fahrradanhänger auch im privaten Bereich

Das Fahrrad bietet ein großes Potenzial zur Verlagerung von Pkw-Fahrten. Die Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern boomt im privaten Bereich. Sie dienen zum Transport der Einkäufe oder sonstiger „Lasten“. Mit „Familien-Fahrrädern“ können Eltern ihre Kinder befördern. Dadurch werden Kinder schon früh an das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel herangeführt. Der NRVP 3.0 fördert die private Nutzung von Lastenrädern und Anhängern in vielfacher Hinsicht:

Beim Aus- oder Umbau der Radverkehrsinfrastruktur werden die besonderen Anforderungen berücksichtigt – auf der Strecke und beim Abstellen. Menschen, die Lastenräder und Anhänger privat nutzen, haben häufig ein besonders hohes Schutzbedürfnis, z. B. bei der Beförderung von Kindern oder anderen Personen. Ihre Bedürfnisse unterscheiden sich von gewerblichen Fahrerinnen und Fahrern, die vor allem schnell vorankommen wollen.

Länder und Kommunen fördern sowohl die private Anschaffung von Lastenrädern als auch ihre gemeinschaftliche Nutzung in unterschiedlicher Form – vom großflächig organisierten kommerziellen Sharing-Angebot bis hin zur gemeinschaftlichen Nutzung in der Nachbarschaft oder beim Einzelhändler.

Kommunen kommunizieren die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Fahrrädern. Zum Beispiel informieren sie Eltern über die Möglichkeit, das Rad als Transportmittel für die Kinder zu nutzen. Dabei arbeiten sie mit Kindertagesstätten, Elterninitiativen und Verbänden zusammen.

Kapitel Fahrrad & Wirtschaft, S. 62

Wieso ist die private Cargobike Nutzung nur ein vergleichsweise kleines Anhängsel im Kapitel Fahrrad & Wirtschaft? Und wieso sollen nur Länder und Kommunen die Anschaffung privater Cargobikes und Sharing-Angebote fördern? Wäre eine bundesweite Förderung nicht gerechter und effektiver?

Die Nutzung des öffentlichen Raums regulieren!

Der Bund reguliert die Nutzung des öffentlichen Raums durch Fahrradverleihsysteme, das Abstellen von Lastenrädern und den Umgang mit Schrotträdern. Dies schafft Rechtssicherheit und unterstützt Lösungen, die innovativ sowie stadtverträglich sind und Rücksicht auf schutzbedürftige Menschen nehmen.

Kapitel Stadt & Land, S. 66

Der Radlogistik Verband Deutschland e.V. hat im Februar 2021 bereits einen Verhaltenskodex für das Fahren mit (großen) gewerblichen Lastenrädern und Gespannen erstellt.

Glossar: Lastenrad und Spezialräder

Unter einem Lastenrad wird ein Fahrrad verstanden, das dem Transport von Lasten und/oder Personen dient und je nach Einsatzzweck mit verschiedenen An- und Aufbauten ausgerüstet ist. (auch: Cargobike, Transportrad)

Unter Spezialrädern werden im NRVP 3.0 Fahrräder mit erhöhtem Platzbedarf verstanden. Dazu zählen z. B. Lastenräder, Tandems, Erwachsenendreiräder und Fahrräder mit Anhängern.

Glossar, S. 73, 75


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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