Das Cargobike ist der perfekte Autoersatz in der Stadt. Aber mal schnell raus ins Grüne oder gar in den Urlaub damit fahren? Ja, teilweise ist die Mitnahme von Cargobikes in Zügen möglich. Gewusst wie!
Leider ist die offizielle Informationslage zur Mitnahme von Cargobikes bei der Deutschen Bahn (DB) spärlich und undurchsichtig. Bei regionalen Verkehrsverbünden ist die Mitnahme von Cargobikes teilweise explizit ausgeschlossen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg dagegen gibt es sehr liberale Regelungen.
[letzte Aktualisierung im Juni 2018]
Dieser Beitrag bietet einen Überblick über offizielle Regelungen und praktische Erfahrungen bei der Mitnahme von Cargobikes in der Bahn in Deutschland. Grundlage sind eigene Erfahrungen, offizielle Beförderungsbedingungen, eine Diskussion im Cargobike-Forum sowie Gespräche mit MitarbeiterInnen der DB und von Reisebüros. Unterteilt ist der Überblick in einen Abschnitt zur Größe von Cargobikes, einen über den Weg zum Gleis, einen zum DB-Fernverkehr und einen zu Züge des Nahverkehrs. Wo die offiziellen Regeln unklar sind, empfehle ich die jeweils konservativere Auslegung. Gleichwohl kann ich im Einzelfall die Gültigkeit der Angaben nicht garantieren. Ich freue mich über zusätzliche Hinweise und Verbesserungsvorschläge und werde den Beitrag entsprechend aktualisieren.
Eines noch vorweg: Die Mitnahme von Cargobikes in Zügen des Nah- und Fernverkehrs kann nur in Einzelfällen funktionieren und sollte kein Massenphänomen werden. Das pauschale Verbot zur Mitnahme von Cargobikes in manchen deutschen Verkehrsverbünden (und in der Schweiz von über 2 Meter langen Fahrrädern im SBB-Fernverkehr) darf jedoch nicht die Lösung sein solange keine Alternativen bestehen und im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden ist. Eine ausführliche Begründung dazu liefert dieser Protestbrief von ProVelo Schweiz.
Bei Fernreisen innerhalb Deutschlands und nach Österreich kann die Aufgabe als Gepäckstück eine gute Alternative sein. Sie kostet für Fahrräder 29,90 Euro. Jedoch: Laut FAQ des DB-Gepäckservice (-> Was darf ich mit DB Gepäckservice versenden?) sind vom Service ausgeschlossen: „Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder“. Zudem gilt offiziell ein maximales Gewicht von 31,5 Kilogramm. Eine genaue Auskunft der DB und ihres Dienstleisters Hermes zu maximaler Länge und Breite eines verschickbaren einspurigen Fahrrads gibt es nicht. Es scheint aber gute Erfahrungen mit der Versendung nicht allzugroßer einspuriger Cargobikes in möglichst kompakten Kartons mit ausgebautem Vorder- und Hinterrad zu geben. Ein Abholtermin gegen Mittag soll dabei hilfreich sein – dann ist der Hermes-Transporter meist nicht mehr bzw. noch nicht ganz so voll. Bei der Aufgabe eines Cargobikes als Gepäckstück bleibt natürlich die Frage: Wie komme ich mit meinem Reisegepäck bei Reiseantritt zum Bahnhof und am Ziel von dort zur Unterkunft?
Die noch bessere Alternative zur Cargobike-Mitnahme ist deswegen der gezielte Ausbau von sicheren Stellplätzen und Sharing-Angeboten für Cargobikes an Bahnhöfen – gerade auch in touristischen Gebieten. Die Integration von Cargobikes in Fahrradverleihsysteme ist in mehreren Städten bereits ein heißes Thema.
1. Je kleiner das Cargobike desto einfacher die Mitnahme in der Bahn
Cargobike ist natürlich nicht gleich Cargobike. Und in den offiziellen Beförderungsbedingungen der Bahnunternehmen lassen „Fahrrad“, „Dreirad“, „Fahrradsonderkonstruktionen“ und ähnlichen Begriffe oft einen gewissen Interpretationsspielraum – auch weil keine Höchstmaße für „normale“ Fahrräder angegeben werden. Vom Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg erhielt ich im Januar 2017 auf Anfrage folgende Auskunft:
Unter die Definition von Fahrrädern im Sinne der [neuen] Mitnahmeregelungen [in Nahverkehrszügen in BaWü], fallen auch einspurige Lastenfahrräder, wenn sie nicht länger als 2,0 Meter sind und ein Gesamtgewicht von 40 Kilogramm nicht überschreiten.
Damit gelten zumindest in Nahverkehrszügen in Baden-Württemberg kürzere Longtails und besonders kurze Longjohns als „normale“ Fahrräder.
Auch in anderen Regionen und im DB-Fernverkehr scheinen besonders kurze und schmale Cargobikes als „normale“ Fahrräder durchzugehen. Eine klare Regelung und damit eine Garantie gibt es aber nicht.
Unabhängig von der Frage der Einstufung als „normales“ Fahrrad oder nicht sind kompakte Cargobikes eindeutig im Vorteil wenn es um die Nutzungsmöglichkeit von Aufzügen sowie das Manövrieren zum und das Abstellen im Fahrradabteil geht. Dazu unten mehr. Ich selbst bin privat bereits mit einem eher breiteren Dreirad (90 cm) und einem eher längeren LongJohn (2,63 Meter) in der Bahn unterwegs gewesen. Auch das ging. Aber stressfreier wäre es mit kompakteren Cargobikes gewesen – vorausgesetzt alles Urlaubsgepäck hätte noch reingepasst.
Keine eigenen Erfahrungen und keine Berichte und Informationen habe ich bisher zur Mitnahme von teilbaren Cargobikes in der Bahn. Hier wäre ich sehr an Hinweisen zu Praktikabilität und offiziellen Regelungen interessiert. Zumal Falträder und „zusammengeklappte Fahrradanhänger“ (siehe DB-Beförderungsbedingungen) ebenfalls einen besonderen Status haben.
2. Mit dem Cargobike zum Gleis
In Kürze:
- Vor Reiseantritt über barrierefreien Zugang zu den Gleisen an Start-, Ziel- und Umsteigebahnhöfen erkundigen. Kopfbahnhöfe sind hier von Vorteil.
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Aufzüge können für viele einspurige Cargobikes zu kurz und für manche dreirädrige Cargobikes zu schmal sein. Kompakte und teilbare Cargobikes sind hier von Vorteil. Rolltreppen dürfen mit Fahrrädern offiziell nicht benutzt werden.
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Verbindungen ohne Umsteigen bevorzugen
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Im Ernstfall auf Schleppaktion zum/vom Gleis vorbereitet sein
Im Detail:
Ebenerdig erreichbare Bahnsteige sind für die Zugfahrt mit Cargobike der Idealfall. Dies ist bei den meisten Kopfbahnhöfen oder bei kleinen Bahnhöfen mit ebenerdigen Gleisüberquerungen der Fall. In manch anderen Bahnhöfen sind zumindest die äußeren Gleise ebenerdig zu erreichen. Der Zugang zu höher liegenden Bahnsteigen über Rampen ist ebenfalls sehr komfortabel aber in Deutschland im Vergleich zur Schweiz leider sehr selten. Auf dem Portal bahnhof.de gibt es Lagepläne, aus denen sich die Zugangssituation zu den Gleisen am Start-, Ziel- und Umsteigebahnhof erschließen lässt.
Nächstbester Fall sind ausreichend große Aufzüge. Kompakte und teilbare Cargobikes sind hier oft im Vorteil, weil die Türbreiten für dreirädrige Cargobikes und die Kabinentiefen für einspurige Cargobikes oft zu klein sind. Neben Ausmessen im Vorfeld einer Reise hilft bei der Vorbereitung eine bundesweite Liste mit detaillierten Aufzugsdaten (Stand Juni 2016) der DB Station&Service GmbH bietet. Insgesamt haben laut der Liste nur 23 öffentlich zugängliche Aufzüge Kabinentiefen ab 2,43 Meter, so dass z.B. ein einspuriges Bullitt- oder Douze-Cargobike passen würde. Manchmal hilft Lenker einschlagen oder Anheben von Vorder- oder Hinterrad. Aber eben nur manchmal. Und wenn die Breite der Aufzugstür bei einem Dreirad nicht ausreicht dann ist meistens nichts zu machen.
Es soll erfahrene CargobikerInnen geben, die in solchen Fällen die Rolltreppe nutzen – mit angezogener Handbremse und Vorderrad die Rolltreppe hoch. Fahrräder sind jedoch auf Rolltreppen generell verboten.
Manchmal muss man einfach in den sauren Apfel beißen und das Cargobike Bahnhofstreppen hoch oder runter tragen. Oft packen spontan Passanten mit an oder passen kurz auf die Kinder auf. Wer die Lage an einem Start-, Ziel- oder Umsteigebahnhof nicht genau kennt, sollte immer auf eine mögliche Schleppaktion vorbereitet sein. Direkte Verbindungen ohne Umsteigen vermindern das Risiko von Schleppaktionen.
3. Mit dem Cargobike im DB-Fernverkehr
In Kürze:
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Mitnahme eines zwei- oder dreirädrigen Cargobikes in Zügen des DB-Fernverkehr ist prinzipiell möglich wenn der jeweilige Zug ein Fahrradabteil mit mindestens zwei speziell ausgewiesene Tandem-Stellplätzen hat (Info nicht online sondern nur über DB Service Center oder Reisebüros erhältlich)
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Für ein Cargobike braucht es zwei reservierte Tandemstellplätze und zwei Fahrradtickets. Preis je Fahrradticket: auf Inlandsstrecken 9 € (mit Bahncard 6 €), auf internationalen Strecken 10 €.
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Tandemplätze sind nicht online buchbar. BahnmitarbeiterInnen müssen sich oft mühselig zum Thema Cargobikes schlau machen. Tipp: Beratung und Buchung in einem Büro der Bahnprofis.
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Vor allem bei dreirädrigen Cargobikes vorher Türbreite in Erfahrung bringen.
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Rechtzeitig auf zügiges Ein- und Aussteigen vorbereiten und auf Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Waggoninnerem gefasst sein.
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Cargobike stabil und platzsparend abstellen. Durchgänge und Notausgänge freihalten. Bei Platzproblemen kann das Zugpersonal die Mitnahme verweigern. Züge mit bereits vielen reservierten Fahrradstellplätzen meiden.
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Kompakte und teilbare Cargobikes sind von Vorteil.
Im Detail:
Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB) in denjenigen IC-, EC- und seit 2017 auch ICE-Zügen möglich, in denen es laut Fahrplan ein Fahrradabteil gibt. Ein Fahrradstellplatz muss vorher online oder am Schalter reserviert werden. Ein Fahrradticket kostet auf innerdeutschen Strecken 9 Euro (mit Bahncard 6 Euro), auf internationalen Strecken 10,- Euro. Für Cargobikes gelten besondere Regelungen.
Zugelassene Radtypen bei der Fahrradmitnahme im DB Fernverkehr
Für die Mitnahme von Cargobikes ist Abschnitt 1.8.2 der DB-Beförderungsbedingungen relevant:
„Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“
Cargobikes sind zwar nicht explizit benannt doch gewöhnlich werden sie in der DB-Praxis den Liegerädern, Tandems und Dreirädern zugeordnet. In Bezug auf einspurige Cargobikes könnte auch argumentiert werden, dass sie „zweirädrige“ und „einsitzige“ Fahrräder sind. Doch ein Bahninsider rät bei einspurigen Cargobikes, die über das Maß eines „normalen“ Fahrrads hinausgehen dringend zu einer konservativen Zuordnung zur Kategorie der Liegeräder, Tandems und Dreiräder, um möglichem Ärger mit dem Zugpersonal und der Gefahr eines Rauswurfs zu entgehen. Nur bei sehr kompakten einspurigen Cargobikes, die ganz nah an den Abmessungen eines „normalen“ Fahrrads liegen sprechen Logik und Platzbedarf gegen eine solche Einordnung. Einige NutzerInnen von sehr kompakten einspurigen Cargobikes berichten auch, dass ihre Räder in der Bahn bisher anstandslos als „normale“ Fahrräder durchgingen.
Reservierung und Tickets für Cargobikes
Welches sind nun die „besonderen Züge“, in denen „Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder“ offiziell mitgenommen werden können? Leider geht das aus den öffentlich zugänglichen Fahrplaninformationen nicht hervor. Nur DB Service-MitarbeiterInnen und Reisebüros haben Zugriff auf eine Liste, in der Anzahl und Art der Stellplätze in allen Fahrradabteilen von DB-Fernverkehrszügen vermerkt sind. In einer Spalte steht die Gesamtzahl der Fahrradstellplätze eines Zugs (Spannbreite von 2 bis 36). In einer weiteren Spalte ist angegeben, wie viele davon Tandem-Stellplätze sind (Spannbreite 0 bis 6, oft 2, in ICE-Zügen gibt es generell keine Tandem-Stellplätze). Andere Arten von Fahrradstellplätzen werden nicht angegeben. Der Bahninsider sagt, Stellplätze für ein Cargobike sollten nur da gebucht werden, wo es mindestens zwei Tandem-Stellplätze gibt. Denn im Buchungssystem der Bahn wird unterschieden zwischen
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„handelsüblichen“ Fahrrädern, Fahrradanhängern, zweisitzigen Tandems und Liegerädern und
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„handelsüblichen“ Fahrrädern mit „zusammengeklapptem Fahrradanhänger“ und Dreirädern.
Erstere brauchen ein Ticket und eine Reservierung, letztere jeweils zwei. Auch hier rät der Bahninsider zu einer konservativen Einordnung der einspurigen Cargobikes zu den Dreirädern.
Wer jedoch am Bahnschalter eine Reservierung für ein Cargobike aufgeben will wird in den meisten Fällen auf MitarbeiterInnen stoßen, die sich selber erst mal mühselig schlau machen müssen. Mein Tipp: In einem Büro der Bahnprofis beraten lassen und Tickets buchen – oft haben die nämlich auch noch besondere Spartipps.
Praktische Herausforderungen: Türbreiten, Höhenunterschiede, Abstellen im Zug
Die Türbreiten sind in IC- und EC-Waggons meistens 80 oder 90 cm. Für ein dreirädriges Cargobike kann das ein entscheidender Unterschied sein. Mit der Zugnummer des gewünschten Zuges kann man hier für den jeweils aktuellen DB-Fahrplan dessen Wagenreihung anschauen und herausfinden, in welchen Waggons welchen Typs es ein Fahrradabteil gibt. Im Anschluss kann man für diese Waggontypen hier im Forum des ICE-Treff die Türbreiten herausfinden. Handelt es sich um ein Fahrradabteil in einem Steuerwagen vom Typ „Bpmbdzf“ oder „Bim(d)z(f)“ sollte der Eingang 90cm breit und das Fahrradabteil relativ groß sein. Alle Angaben auf diesen Seiten sind jedoch ohne Gewähr und es kann immer kurzfristig zu Abweichungen bei der tatsächlichen Wagenreihung kommen.
Vor dem Ein- oder Aussteigen sollte man immer auf einen Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Zuginnerem vorbereitet sein. Am besten Kinder und besonders schweres Gepäck vorher abladen sowie helfende Hände organisieren. (Eine Erleichterung in Sachen Einstiegssituation könnte der neue doppelstöckige Intercity 2 sein, der zukünftig auf mehr Linien eingesetzt werden soll. Doch unter den neun Fahrradstellplätzen im Intercity 2 ist kein einziger Tandem-Stellplatz!)
Im Fahrradabteil selbst sind dann zwei offiziell reservierte Tandemstellplätze leider keine Garantie dafür, dass man sein Cargobike auch wirklich gut abstellen kann. In vollen Fahrradabteilen ist Kreativität gefragt und Kommunikation mit anderen Reisenden mit Rad. Kompakte und teilbare Cargobikes sind auch hier von Vorteil. Präventiv kann man beim Reservieren Verbindungen mit absehbar vielen Fahrradbuchungen meiden.
Zu guter Letzt sollte man eines nie vergessen: Das Zugpersonal trifft die letzte Entscheidung über die Mitnahme einzelner Fahrräder. Wer mit dem Cargobike die Abfahrt verzögert oder später im Zug Platzprobleme verursacht oder gar Fluchtwege blockiert, der/die riskiert nicht mitgenommen oder rausgeschmissen zu werden.
4. Mit dem Cargobike in Nahverkehrszügen
In Kürze:
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Die Mitnahme von Fahrrädern und Cargobikes in Regional- und S-Bahnen ist in den Beförderungsbedingungen der regionalen Verkehrsverbund sehr unterschiedlich geregelt.
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Wo die Mitnahme von Cargobikes gestattet ist braucht es keine Reservierung. Preis des Tickets und ob überhaupt ein Ticket benötigt wird hängt vom Verkehrsverbund ab.
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Die Grundsätze der Fahrradmitnahme sollten wegen des größeren Platzbedarfs bei der Mitnahme von Cargobikes ganz besonders beachtet werden: Vorrang für Kinderwägen und Rollstühle, Gänge und Türen freihalten, Stoßzeiten unbedingt meiden, keine Mitnahmegarantie in vollen Zügen.
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Türbreiten und Höhendifferenzen sind beim Ein- und Aussteigen seltener ein Problem als im Fernverkehr. Höhendifferenzen können vor allem bei sehr kleinen Bahnhöfen vorkommen. Frühzeitig auf Ein- und Aussteigen vorbereiten.
Im Detail:
Die Fahrradmitnahme im Interregio-Express (IRE), im Regional-Express (RE), in der Regionalbahn (RB) und in der S-Bahn ist in den regionalen Verkehrsverbünden ganz unterschiedlich geregelt. Der wichtigste Unterschied zum DB-Fernverkehr: es muss kein Stellplatz im Voraus reserviert werden.
Das Spektrum der Regelungen reicht vom expliziten Mitnahmeverbot von „Dreirädern“ und „Fahrrädern zum Lastentransport“ in Zügen des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) – wobei hier offen bleibt, ob zweirädriger Kindertransporter ebenfalls ausgeschlossen sind – bis zu einer sehr liberalen Regelung in Nordrhein-Westfalen. Hier trat im April 2014 eine landesweite Vereinheitlichung der Fahrradmitnahme im Nahverkehr in Kraft. In den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW heißt es:
Eine weitere Differenzierung nach Fahrradtypen gibt es in diesen NRW-Beförderungsbedingungen lediglich für Züge des ÖPNV: In Straßenbahnen und U-Bahnen sind „Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder)“ von der Mitnahme ausgeschlossen. In nordrhein-westfälischen Regional- und S-Bahnen entscheiden dagegen unabhängig vom Bautyp allein der vorhandene Platz und mögliche Ausschlusszeiten über die Mitnahme von Fahrrädern.
Auch in Baden-Württemberg gilt seit dem 30. April 2017 eine landesweit vereinheitlichte und liberalisierte Regelung zur Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen. Der für Cargobikes relevante Passus aus der Pressemitteilung dazu:
Gleichzeitig wird auch die Definition der mitnahmeberechtigten Fahrräder nach und nach einheitlich gestaltet. Als Fahrräder gelten zukünftig neben dem klassischen Fahrrad auch Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (zum Beispiel Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden. Diese Regelungen haben noch nicht alle Verkehrsverbünde übernommen. FahrradfahrerInnen mit Sonderkonstruktionen und E-Bikes sollten sich daher sicherheitshalber vor Fahrtantritt über die Regelungen im jeweiligen Verbund erkundigen.
Details dazu erhielt ich im Januar 2017 in dem bereits oben zitierten Schreiben des Ministeriums für Verkehr, nachdem ein „normales“ bis zu 2 Meter lang und 40 Kilogramm schwer sein darf.
Zu den Beförderungsbedingungen bundesweit aller regionalen Verkehrsverbünde und ihren Beförderungsbedingungen gelangt man über die DB-Seite Fahrradmitnahme im Nahverkehr.
Auch die Fahrradabteile in Zügen des Nahverkehr sind sehr unterschiedlich. Nicht überall erlaubt die Größe der Fahrradabteile die Mitnahme von Cargobikes. Doch oft gibt es in Nahverkehrszügen auch breite Doppeltüren mit fast ebenerdigem Einstieg und größeren Fahrradabteilen. Manchmal kann man sogar mit Kindern an Bord in den Zug rein- und rausrollen. Doch verallgemeinern lässt sich das nicht. Im Eingangsbereich können zum Beispiel auch mittig aufgestellte Metallbügel oder -stangen zum überraschenden Hindernis werden. Deswegen besser vor Reiseantritt mal bei passender Gelegenheit Türbreiten, Höhendifferenzen und Größe der Fahrradabteile prüfen und im Zweifelsfall beim Ein- und Aussteigen rechtzeitig auf alles vorbereitet sein.
Wegen ihres größeren Platzbedarfs gelten für Cargobikes die Grundsätze der Fahrradmitnahme natürlich ganz besonders:
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Nur für die Fahrradmitnahme ausgewiesenen Flächen nutzen, platzsparend abstellen und Durchgänge und Türen freihalten
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Vorrang für Kinderwägen und Rollstühle
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Stoßzeiten unbedingt meiden
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keine Mitnahmegarantie, im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal ob die Mitnahme möglich ist
ADFC und DB haben diese Grundsätze in einem gemeinsamen Papier Hinweise zur Fahrradmitnahme auf einer Seite zusammengefasst. Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr schrieb mir in einer Email:
Wir möchten Sie jedoch vorab darauf hinweisen, dass sich [die Mitnahmemöglichkeit von Cargobikes] ändern kann insbesondere wenn die Mitnahme von Cargobikes zu Betriebsbeeinträchtigungen führt. Bitte weisen Sie [darauf] in Ihren Bekanntmachungen hin.