Brandenburg startet Kaufprämie für gewerbliche und geteilte Lastenräder

Foto Brandenburg gewerbliche Lastenrad Förderung
Testevent in Eberswalde 2018: Ein Hausmeister sattelt um. Foto: Stadt Eberswalde

Seit 20. Januar kann in Brandenburg ein Zuschuss von 50 Prozent für den Kauf eines Cargobikes beantragt werden. 600.000 Euro Förderbudget steht 2021 zur Verfügung.

Für privat genutzte Cargobikes gibt es die Kaufprämie allerdings nur wenn „das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt“ wird. Dann erhöht sich der vergleichsweise hohe Fördersatz von 50 Prozent sogar auf 80 Prozent. Das ist eine Steilvorlage für die Bewegung der Freien Lastenräder, die bundesweit bereits in über 60 Städten Cargobikes kostenlos bzw. gegen Spende verleiht. In Brandenburg gibt es entsprechende Sharing-Angebote bereits von Lastenrad-Eberswalde.de und der fLotte Potsdam.

Eine weitere Besonderheit der Brandenburger Kaufprämie: förderfähig sind nur Cargobikes, die der DIN 79010 entsprechen. Die Anfang 2020 in Kraft getretenen Lastenrad-DIN ist ein freiwilliger Industriestandard, der Anforderungen und Prüfverfahren für Cargobikes definiert, um Hersteller bei der Einhaltung der europäischen bzw. deutschen Produktsicherheitsgesetze zu unterstützen. Aus der Freiwilligkeit dürfte nun ein gewisser Druck zur Anwendung der Lastenrad-DIN werden wenn das Brandenburger Förderkriterium Schule machen sollte. Das gilt auch für populäre niederländische und dänische Hersteller, die sich nun mit einer deutschen DIN-Norm auseinandersetzen müssen solange eine europäische EN Norm für Lastenräder noch in Arbeit ist.

[Update vom 22.1.2021: Laut telefonischer Auskunft des zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr soll damit vor allem sichergestellt werden, dass nur fabrikneue handelsübliche Modelle gefördert werden. Ob und wie dafür tatsächlich ein Nachweis über DIN-Konformität sinnvoll ist werde geklärt. Anträge also auf jeden Fall stellen, auch wenn das Wunschrad (bisher) keine explizite DIN-Kennzeichnung hat!]

Alle Infos zur Brandenburger Cargobike-Kaufprämie und den link zur Antragstellung gibt es hier und unten in der Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Wo es in Deutschland und Österreich weitere Förderprogramme gibt steht im Kaufprämien-Überblick.

Kaufprämien-Überblick


Dokumentation:
20.01.2021 | Presseinformation

Land fördert Lastenfahrräder – Anträge können ab 20. Januar gestellt werden

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Im Jahr 2021 stehen 600.000 Euro zur Verfügung.

Verkehrsminister Guido Beermann:

Wir bringen den Radverkehr ins Rollen. Gerade für kurze Strecken sind Lastenräder eine gute Alternative zum Auto. Unser Ziel ist die Erhöhung des Radverkehrs an allen zurückgelegten Wegen. Damit reduzieren wir Lärm und Abgase sowie Staus und Parkraumprobleme. Gleichzeitig erhöhen wir den Anteil des Umweltverbunds.

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
  • Lastenfahrräder mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
  • einspurige oder mehrspurige Fahrräder

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende

Wie viel wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber

  • Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb mit 2.500 Euro
  • Lastenfahrräder mit Elektroantrieb mit 4.000 Euro
  • Im Fall der kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendungsempfangenden können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Die Richtlinie tritt am 20.01.2021 in Kraft und wird im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 02 vom 20.01.2021 veröffentlicht.

Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51 einzureichen. Die Formblätter sind im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar.

Quelle: https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~20-01-2021-land-foerdert-lastenfahrraeder


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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