Bundesregierung will Kinderbeförderung auf Lastenrädern unterstützen

foto kindertransport auf lastenrad

Die Bundesregierung plant eine Broschüre „Kinderbeförderung auf Lastenfahrrädern“ und hält bestehende gesetzliche Regelungen für ausreichend.

Das geht aus einer Antwort vom 9. Februar auf eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor. Darin heißt es:

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass geeignete Systeme für den Transport von Kindern auf Fahrrädern am Markt erhältlich sind. Um Nutzer bei der Auswahl von geeigneten Transportmöglichkeiten zu unterstützen, wird derzeit eine Broschüre über den Kindertransport auf Lastenräder erstellt, die in Kürze von der BASt veröffentlicht werden soll.

BASt bezeichnet die Bundesanstalt für Straßenwesen. Sie ist eine dem Bundesverkehrsministerium untergeordnete Behörde, die 2016 bereits eine Broschüre zum Kindertransport im Auto veröffentlicht hat.

In der angekündigten Broschüre „Kinderbeförderung auf Lastenfahrrädern“ werde – so die Bundesregierung – unter anderem „auf geeignete Sitzmöglichkeiten und Gurtsysteme sowie sichere Verhaltensmöglichkeiten eingegangen“.

Interessant an den Antworten der Bundesregierung ist die klare Zurückweisung einer strikteren Regulierung des Kindertransports auf Fahrrädern:

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass geeignete Systeme für den Transport von Kindern auf Fahrrädern am Markt erhältlich sind. [….]

Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Personentransport weiter verhaltensrechtlich zu regulieren, da die bisherigen Regelungen als ausreichend erachtet werden. […]

[Auch eine] weitergehende Regulierung der technischen Anforderungen für Fahrräder, auf denen Kinder transportiert werden, ist auf Verordnungsebene […] derzeit nicht geplant.

Die vollständigen Antworten der Bundesregierung mit Lastenrad-Bezug auf die Anfrage der grünen Bundestagsfraktion sind am Ende dieses Beitrags dokumentiert.

Die Bundesregierung setzt sich in ihren Antworten deutlich ab von reißerischen Medienbeträgen über die vermeintliche Gefährlichkeit des Kindertransports auf Lastenrädern, die zuletzt zum Beispiel in Auto Motor Sport und der Bild-Zeitung erschienen sind.

Oft beziehen sich solche Beiträge auf einen tragischen Unfall in den Niederlanden im Jahr 2017, bei dem vier Kinder starben. Allerdings war dies kein Unfall mit einem Lastenrad sondern mit einem vollelektrischen Steh-Bollerwagen Stint. Bis zur Tagesschau berichteten deutsche Medien jedoch fälschlicherweise – und bis heute unverändert – von einem tödlichen Lastenrad-Unfall. SPIEGEL ONLINE ist eines der wenigen Medien, dass seine Schlagzeile nachträglich korrigiert hat.

Auch in den Bundestag hat es das Thema bereits gebracht. Der AFD-Abgeordnete und ehemalige Daimler-Mitarbeiter Dirk Spaniel hat im Januar 2020 in einer fahrradpolitischen Debatte gegen den Kindertransport auf Lastenrädern gewettert. Ihm widersprach energisch die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Kirsten Lühmann:

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Tatsächlich gibt es in Deutschland bisher zumindest keinen bekanntgewordenen Unfall, bei dem ein Kind im Lastenrad zu Tode kam. Lastenrad-Fahrende berichten dagegen oft von einem höheren Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr – vermutlich dank der Größe und Auffälligkeit von Lastenrädern. In den wenigen Berichten über Unfälle mit Lastenrädern mit Kindern an Bord kommen Kinder meist glimpflich davon. Kürzlich hat ein Test der DEKRA gezeigt, dass die Bremsleistung moderner Cargobikes sehr gut ist und mit einem ordentlichen Anschnallsystem mitfahrende Kinder gut geschützt sind.

Die Bundesregierung weist in ihren Antworten noch auf drei weitere Punkte zur Sicherheit des Personentransports hin: die Anwendung technischer Normen durch Hersteller, die Beratung im Fahrradfachhandel und die Verantwortung des Fahrers bzw. der Fahrerin. Das sind wichtige Themen, bei denen sich auch cargobike.jetzt engagiert:

cargobike.jetzt Projektleiterin Karen Greiderer mit Tochter und Lastenradkaren
cargobike.jetzt-Projektleiterin Kinder & Familie Karen Greiderer mit Tochter.

Sehr geehrte Bundesregierung, sehr geehrte Bundesanstalt für Straßenwesen, wir sind gespannt auf die Broschüre „Kinderbeförderung auf Lastenfahrrädern“ und möchten hiermit 500 Exemplare bestellen. Wir werden sie unter anderem auf der nächsten Cargobike Roadshow verbreiten. Gibt’s im Gegenzug die bundesweite Kaufprämie auch für private Cargobikes? So wie in Österreich und bei E-Autos!


PS: Anfang Februar starb ein 72jähriger bei einem Sturz von einem dreirädrigen Lastenrad in Gaukönigshofen bei Würzburg. Was auch immer die Ermittlungen der Unfallursache ergeben: Wir sind tieftraurig über diesen tödlichen Unfall. Lasst uns gemeinsam dafür streiten, dass Lastenrad-Fahren und Fahrradfahren insgesamt für alle Altersklassen überall sicher und komfortabel ist!

[Update vom 26. April 2021:
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat cargobike.jetzt per Email mitgeteilt: „Der Fahrer war als Zusteller von Zeitungen mit dem Lastenrad vertraut. Die Todesart war natürlich. Der Fahrer verstarb an Herzversagen. Das Fahrrad war nicht unfallursächlich beteiligt.“]


Dokumentation

Sicherheit für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu Schule und Kindergarten

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundestag-Drucksache 19/25754 – Auszug

[….]

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Kindersicherung auf dem Fahrrad, im Fahrradanhänger oder Lastenrad?

Der Bundesregierung liegen keine Informationen oder Hinweise von dritter Seite zu einem etwaigen Änderungsbedarf vor. Derzeit werden durch die Fahrradindustrie neue Möglichkeiten des Transportes von Kindern in Lastenrädern entwickelt. Um einen sicheren Transport von Kindern in Lastenrädern zu gewährleisten, erarbeitet die BASt derzeit eine Broschüre „Kinderbeförderung auf Lastenfahrrädern“, in der unter anderem auf geeignete Sitzmöglichkeiten und Gurtsysteme sowie sichere Verhaltensmöglichkeiten eingegangen wird.

11. Woran sollen Fahrradbesitzerinnen und Fahrradbesitzer erkennen, ob ein Fahrrad zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist, wie es in der Straßenverkehrsordnungs (StVO)-Novelle vom April 2020 als Voraussetzung zur Mitnahme von Personen, die älter sind als sieben Jahre, auf dem Fahrrad genannt wird?

Nach welchen Kriterien wird eine ausreichende technische Sicherung bewertet?

Nach § 21 Absatz 3 Satz 1 StVO dürfen Personen nur auf Fahrrädern befördert werden, die zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Hierbei handelt es sich um ausfüllungsbedürftige Rechtsbegriffe.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt und die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Diese Vorschrift ist eine designneutrale Wirkvorschrift. Spezielle Normen (z. B. DIN-Normen) stellen den aktuellen Stand der Technik dar und enthalten weitergehende technische Vorgaben an Fahrräder, die über die verpflichtend anzuwendenden allgemeinen Sicherheitsanforderungen der StVZO hinausgehen. Die Klärung der Frage, welches Fahrrad für den jeweiligen individuellen Einsatzzweck geeignet ist, sollte durch eine ausgiebige Beratung im Fahrradfachhandel erfolgen und liegt im Übrigen in der Verantwortung der den Personentransport durchführenden Person.

12. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherheit der in Deutschland erhältlichen Kindertransportsysteme auf dem Fahrrad, im Fahrradanhänger oder Lastenrad ausreichend?

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass geeignete Systeme für den Transport von Kindern auf Fahrrädern am Markt erhältlich sind. Um Nutzer bei der Auswahl von geeigneten Transportmöglichkeiten zu unterstützen, wird derzeit eine Broschüre über den Kindertransport auf Lastenräder erstellt, die in Kürze von der BASt veröffentlicht werden soll.

13. Plant die Bundesregierung, den Transport von Kindern auf dem Fahrrad, im Fahrradanhänger oder Lastenrad stärker zu regulieren?

Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Personentransport weiter verhaltensrechtlich zu regulieren, da die bisherigen Regelungen als ausreichend erachtet werden. Dem Entwurf einer detaillierten Verordnung der Bundesregierung über die Ausrüstung von Fahrrädern hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Eine weitergehende Regulierung der technischen Anforderungen für Fahrräder, auf denen Kinder transportiert werden, ist auf Verordnungsebene daher derzeit nicht geplant.

[….]

Original-URL: https://dserver.bundestag.de/btd/19/266/1926624.pdf


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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